Aufbau eines Schnellladenetzes in Deutschland

Aufbau eines Schnellladenetzes in Deutschland

Die EU-Kommission hat die Förderung im Rahmen der Ausschreibung zum Aufbau eines bundesweiten Schnellladenetzes genehmigt.

Am 15. Februar 2023 hat die Europäische Kommission ihre Beihilfe-Genehmigung der 1,8-Milliarden schweren Ausschreibung zur Förderung des Aufbaus eines flächendeckenden Schnellladenetzes in Deutschland veröffentlicht.

Überwindung des Henne-Ei-Problems beim Aufbau eines Schnellladenetzes und der Entwicklung eines nationalen HPC-Backbones

Ziel des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ist es, das bundesweite HPC (High Power Charger)-Schnellladenetz so auszubauen, dass der nächste Schnelllader - unabhängig von der Bevölkerungsdichte einer Region - von jedem Ort in Deutschland in maximal 10 Minuten erreichbar ist.

Die Bundesregierung schreibt den Bau und den Betrieb der neuen HPC-Infrastruktur in 23 regionalen Losen an 900 vordefinierten Standorten aus. Um den Wettbewerb zu stärken, überschneiden sich die regionalen Lose geografisch und jeder Bieter kann für maximal drei Regionallose den Zuschlag erhalten.

Die Ausschreibung soll dazu betragen, das Henne-Ei-Problem der Elektromobilität zu überwinden: Während die begrenzte Verfügbarkeit von öffentlichen Ladepunkten eine höhere Anzahl von E-Autos verhindert, warten Ladestationsbetreiber ihrerseits auf höhere Zulassungszahlen von E-Autos, bevor sie in flächendeckende Ladeinfrastruktur investieren.

Effizienter Einsatz öffentlicher Mittel und Minimierung von Wettbewerbsverzerrungen

Frontier hat das Ministerium (in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei BBH) bei der Gestaltung der Ausschreibung beraten. Wir haben in diesem Zusammenhang eine Tarifgestaltung entwickelt, die sicherstellt, dass:

  • Ladepreise an subventionierten Ladepunkten die Marktpreise für Schnellladepunkten, die keine Förderung im Rahmen der Ausschreibung erhalten nicht verzerren;
  • marktbasierte Investitionsanreize bestehen bleiben und nicht durch subventionierte HPC-Infrastruktur verdrängt werden;
  • es einen diskriminierungsfreien Zugang zu subventionierten Ladestationen gibt; und
  • die Ausnutzung möglicher lokalen Marktmacht verhindert wird.

Die Kommission hat die Ausschreibung als staatliche Beihilfe auf dieser Basis genehmigt.

Frontier berät regelmäßig Kunden aus dem öffentlichen und privaten Sektor in Sachen E-Mobilität und Auktionsdesign. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an  media@frontier-economics.com oder rufen Sie an unter +44 (0) 20 7031 7000.