Frontier spricht in Zagreb über die Nutzung wirtschaftlicher Nachweise bei Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Frontier spricht in Zagreb über die Nutzung wirtschaftlicher Nachweise bei Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Goran Serdarević, Manager bei Frontier Economics mit Schwerpunkt im Bereich Wettbewerbs- und Regulierungsfragen in der Kommunikationsbranche, hielt in Zagreb auf dem von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der örtlichen Universität organisierten Jahreskongress für Wettbewerbsrecht heute einen Vortrag über die Nutzung wirtschaftlicher Nachweise bei Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Dabei ging Goran auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein, Intels hochkarätigen „Missbrauchsfall einer marktbeherrschenden Stellung” an das Gericht der Europäischen Union (EuG) zurückzuverweisen. Die Europäische Kommission hatte Intel zunächst für schuldig befunden, seine beherrschende Stellung auf dem Markt für Computer Processing Units (CPUs) im Jahr 2009 missbraucht zu haben, und dem Unternehmen eine Rekordstrafe von 1,06 Milliarden Euro auferlegt. Die Entscheidung der Europäischen Kommission basierte darauf, dass Intel Treuerabatte gewährte, wenn Kunden große Teile ihres CPU-Bedarfs von Intel bezogen, und kam zu dem Schluss, dass diese Praktiken missbräuchlich gewesen seien, da ihr einziges Ziel darin bestand, den Hauptkonkurrenten AMD in diesem Markt zu behindern. Die Entscheidung des EuGH, den Fall erneut prüfen zu lassen, war vor allem auf die Bedenken zurückzuführen, dass das EuG die Punkte in der Berufungsklage, welche auf die wirtschaftliche Analyse Bezug nahmen, insbesondere den sogenannten „As Efficient Competitor”-Test (AEC), nicht gründlich genug untersucht hatte.

Goran erörterte den Standpunkt des EuGH zum AEC-Test und die möglichen Auswirkungen der Entscheidung auf die Verwendung wirtschaftlicher Nachweise bei Missbrauchsfällen einer marktbeherrschenden Stellung. Er kam zu dem Schluss, dass die Entscheidung des EuGH:

• Beschuldigte verstärkt dazu veranlassen wird, in Fällen marktbeherrschender Stellung wirtschaftliche Nachweise vorzulegen (wie den AEC-Test);
• Auswirkungen auf Fälle vor den nationalen Wettbewerbsbehörden haben kann, die sich in der Vergangenheit eher auf Rechtsprechung/Fallbeispiele und weniger auf wirtschaftliche Nachweise stützten;
• Jedoch keine besonderen Auswirkungen auf die Angemessenheit der vom EuG im Fall Intel durchgeführten wirtschaftlichen Analyse hat.

Die EuG-Überprüfung und jede spätere Überarbeitung des AEC-Tests durch die Kommission, falls der EuG der Berufung von Intel statt gibt, wird eine wichtige rechtliche Weichenstellung für die künftige Anwendung des AEC-Tests bedeuten.

Frontier berät regelmäßig in Wettbewerbsfragen in ganz Europa, einschließlich der Regionen Mittelosteuropa (CEE) und Südosteuropa (SEE).

Für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an Saskia Nett unter s.nett@frontier-economics.com oder nehmen Sie telefonisch unter +44 (0)20 7031 7000 Kontakt auf.