Bundesgerichtshof bestätigt Eigenkapital-Festlegung der BNetzA

Bundesgerichtshof bestätigt Eigenkapital-Festlegung der BNetzA

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute den kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatz für deutsche Strom- und Gasnetzbetreiber bestätigt, der von der BNetzA festgelegt worden war.

Klicken Sie hier um zur Entscheidung zu gelangen. Damit revidiert der BGH die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das den Eigenkapitalzinssatz als zu niedrig befand.

Für die jeweils dritte Regulierungsperiode für Gas- (ab 2018) und Stromnetze (ab 2019) schlug die BNetzA eine Absenkung der auf das Eigenkapital gewährten Rendite in dem Festlegungsentwurf von 9,05% auf 6,91% gegenüber der zweiten Regulierungsperiode vor.

Bei der Bemessung des Wagniszuschlags stützte sich die Bundesnetzagentur wie bereits 2008 und 2011 auf ein Gutachten von Frontier (Europa), das einen entsprechenden Bemessungsspielraum bei der Ermittlung einer marktüblichen Rendite aufzeigt.

Frontier berät regelmäßig Unternehmen und Behörden zu Fragen der Eigenkapitalverzinsung und in anderen regulatorischen Fragestellungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Miriam Rau (m.rau@frontier-economics.com, +49 (0) 221 337 130)