Bundeskartellamt vs. Facebook – Fortsetzung folgt

Bundeskartellamt vs. Facebook – Fortsetzung folgt

Im Rechtstreit zwischen dem Bundeskartellamt und Facebook um die Erhebung und Nutzung bestimmter Nutzerdaten hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf nun bestimmte Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg weitergeleitet.

Das Bundeskartellamt hatte einen Verstoß Facebooks gegen das Kartellrecht festgestellt. Dieser bestehe in der Verknüpfung und Nutzung von Daten seiner Dienste (Facebook.com, WhatsApp, Instagram und Oculus) mit beim Besuch dritter Webseiten oder Apps erhobenen Daten – ohne Zustimmung der Nutzer gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Laut OLG Düsseldorf kann die Frage, ob Facebook seine Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbräuchlich ausnutzt, weil es die Daten seiner Nutzer unter Verstoß gegen die DSGVO erhebt und verwendet, ohne Anrufung des EuGH nicht entschieden werden. Eine separate Begründung eines möglichen Missbrauchs durch den Bundesgerichtshof (BGH) wurde zurückgewiesen. Der BGH hatte argumentiert, es sei bereits missbräuchlich, dass Facebook seinen Nutzern keine Wahlmöglichkeit zwischen der Erhebung kleiner oder größerer Datenmengen erlaube („aufgedrängte Leistungserweiterung“). Laut OLG Düsseldorf handelt es sich dabei jedoch um den Vorwurf eines gänzlich anderen Kartellrechtsverstoß. Dieser stelle jedoch keine Grundlage für das vom Bundeskartellamt ausgesprochene Verbot dar; zudem könne ein Wettbewerbsgericht nicht die Entscheidungsbegründung des Bundeskartellamts ändern.

Noch ist unklar, welche Fragen das OLG Düsseldorf genau an den EuGH weitergibt. Eine Antwort des EuGH dürfte aber mindestens ein Jahr auf sich warten lassen. Das laufende nationale Verfahren dürfte sich damit noch deutlich in die Länge ziehen.

Frontier Economics berät Facebook in Zusammenhang mit der Untersuchung des Bundeskartellamts in Deutschland.

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