Eigenkapitalzinssatz für deutsche Strom- und Gasnetze

Eigenkapitalzinssatz für deutsche Strom- und Gasnetze

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Konsultationen zur Festlegung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland in der kommenden Regulierungsperiode eröffnet und ihre Festlegungsentwürfe veröffentlicht.

Für die jeweils vierte Regulierungsperiode für Gas- (ab 2023) und Stromnetze (ab 2024) schlägt die BNetzA eine Absenkung der auf das Eigenkapital gewährten Rendite in dem Festlegungsentwurf von 6,91% auf 4,59% gegenüber der dritten Regulierungsperiode vor.

Bei der Bemessung des Wagniszuschlags stützt sich die Bundesnetzagentur wie bereits 2008, 2011 und 2016 auf ein Gutachten von Frontier (diesmal in Zusammenarbeit mit den Professoren Zechner und Randl). Im ersten Teil der Studie diskutieren wir unterschiedliche methodische Ansätze zur Ermittlung des Eigenkapitalzinssatzes und kommen zu dem Schluss, dass das Capital Asset Pricing Model (CAPM) weiterhin der methodisch überlegene Ansatz zur Ermittlung der Wagniszuschläge im Kontext der regulierten Unternehmen bleibt. In der Folge ermitteln wir eine Bandbreite für den Wagniszuschlag für das Eigenkapital und stellen diese Bandbreite in den Kontext mit anderen europäischen Entscheidungen von Regulierungsbehörden zum kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatz.

Frontier berät regelmäßig Unternehmen und Behörden zu Fragen der Eigenkapitalverzinsung und in anderen regulatorischen Fragestellungen.

Nähere Infos erhalten Sie unter media@frontier-economics.com oder unter +49 (0) 221 337 13 0.